Fragen zu Ihrer Pensionskasse?
Ich helfe Ihnen gerne.
Nadja Davatz
Kundenbetreuung
Ihr Arbeitsverhältnis endet – was passiert mit Ihrem Altersguthaben?
Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis bei einem unserer angeschlossenen Betriebe beenden, endet damit auch Ihre Versicherung bei der Stiftung Sozialfonds. Ihr angespartes Altersguthaben bleibt selbstverständlich in Ihrem Besitz, Sie entscheiden, wohin Ihre Freizügigkeitsleistung überwiesen werden soll.
Sie treten eine neue Stelle an? Teilen Sie uns bitte die Angaben Ihrer neuen Vorsorgeeinrichtung mit und wir überweisen Ihre Freizügigkeitsleistung direkt an diese Einrichtung. Das ist unsere empfohlene Standardlösung, damit Ihre Vorsorge lückenlos weitergeführt wird.
Sie treten nicht direkt eine neue Stelle an oder scheiden vorübergehend aus dem Erwerbsleben aus? In diesem Fall überweisen wir Ihnen Ihr Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto bei einer liechtensteinischen Bank.
Ein direkter Bezug des Altersguthabens ist nur in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen möglich.
Dazu zählen:
Für eine Auszahlung ist in jedem Fall ein schriftliches Gesuch erforderlich. Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung Ihres Anspruchs.