Ihre Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit
Eine Krankheit oder ein Unfall kann das Leben unerwartet verändern und hat oftmals sogar Einfluss auf Ihre Erwerbsfähigkeit. Die berufliche Vorsorge der Stiftung Sozialfonds schützt Sie und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen.

Im Falle einer Invalidität haben Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen, die Ihre Existenz sichern sollen.

Leistungen bei Invalidität


Invalidenrente

Sie sind aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung dauerhaft teilweise oder vollständig arbeitsunfähig? In diesem Fall erhalten Sie zusätzlich zur IV-Rente eine Invalidenrente aus der Pensionskasse. Die Invalidenrente beträgt je nach Vorsorgeplan zwischen 30 bis 60 Prozent des versicherten Lohnes. Die Invalidenrente wird in der Regel nach Ablauf einer Wartefrist von 24 Monaten ausbezahlt. Die Wartefrist beginnt mit dem Eintritt der Erwerbsunfähigkeit. Eine Rente wird in der Regel ausgerichtet bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 40 Prozent. Der Anspruch auf eine Invalidenrente erlischt, wenn der Invalidengrad unter 40 Prozent fällt, die versicherte Person stirbt oder das ordentliche Rentenalter erreicht. Bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters wird die Invalidenrente von der gewählten Altersleistung abgelöst.

Invalidenkinderrente

Die Invalidenkinderrente wird zusätzlich zur Invalidenrente pro Kind ausbezahlt. Je nach Vorsorgeplan beträgt die Kinderrente zwischen 6 bis 10 Prozent des versicherten Lohnes. Der Anspruch auf die Kinderrente erlischt nach Vollendung des 18. Altersjahres. Wenn sich das Kind noch in Ausbildung befindet, endet er nach Vollendung des 20. Altersjahres.

Beitragsbefreiung

Bei anerkannter Invalidität werden Sie von der Beitragspflicht befreit, ohne dass Ihre Altersvorsorge stillsteht:

  • Wir führen für Sie weiterhin Gutschriften auf dem Altersguthaben durch.
  • Das bedeutet: Ihre Altersleistungen werden trotz Erwerbsunfähigkeit weiter aufgebaut.
  • Die Wartefrist beträgt in der Regel 6 Monate.

Was Sie tun müssen

Sobald ein IV-Antrag gestellt ist oder eine Arbeitsunfähigkeit länger andauert, informieren Sie bitte frühzeitig Ihren Arbeitgeber und/oder direkt uns. So können wir rechtzeitig alle notwendigen Schritte einleiten.