Was bedeuten Veränderungen im Leben für Ihre Pensionskasse?
Ob Heirat, eingetragene Partnerschaft oder Scheidung, einige Veränderungen im Leben haben Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge. Wir zeigen Ihnen konkret auf, was diese Ereignisse für Ihre Leistungen bei der Stiftung Sozialfonds bedeuten.

Heirat oder eingetragene Partnerschaft

Wenn Sie heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen, wird Ihre Lebenssituation auch in Ihrer Pensionskasse berücksichtigt.

  • Partnerrente bei Tod: Im Todesfall hat Ihr/e Ehepartner/in oder eingetragene/r Partner/in Anspruch auf eine Ehe- oder Partnerrente, sofern die gesetzlichen und reglementarischen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Waisenrente: Ihre Kinder haben Anspruch auf eine Waisenrente, sofern sie zum Zeitpunkt Ihres Todes noch in Ausbildung oder minderjährig sind.

Scheidung oder Auflösung der eingetragenen Partnerschaft

Bei einer Scheidung oder der Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft ist das Vorsorgeguthaben aufzuteilen. Dies erfolgt gemäss den gesetzlichen Vorgaben im Rahmen des Scheidungsverfahrens.

So funktioniert die Scheidungsberechnung:

  • Das während der Ehe (bzw. Partnerschaft) angesparte Altersguthaben wird zwischen den beiden Parteien hälftig aufgeteilt, unabhängig davon, wer wie viel einbezahlt hat.
  • Das Gericht fordert bei uns eine offizielle Scheidungsberechnung an, auf deren Basis die Teilung erfolgt.
  • Die Auszahlung erfolgt entweder an die Pensionskasse des Ex-Partners bzw. der Ex-Partnerin oder auf ein Freizügigkeitskonto.