Vorsorge für den Ernstfall – finanzielle Sicherheit für Ihre Angehörigen
Der Tod eines geliebten Menschen ist ein schwerer Verlust. In dieser schwierigen Zeit sorgt die berufliche Vorsorge der Stiftung Sozialfonds dafür, dass die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen gewährleistet ist. 

Wenn eine aktiv versicherte Person vor dem Altersrentenbeginn verstirbt, haben Ehepartner/in, Kinder und unter bestimmten Voraussetzungen weitere Angehörige Anspruch auf folgende Leistungen.

Verwitwetenrente

Die/der Ehepartner/in oder eingetragene Partner/in der verstorbenen versicherten Person hat Anspruch auf eine Verwitwetenrente, wenn:

  • mindestens ein gemeinsames Kind vorhanden ist oder
  • die/der überlebende Partner/in das 45. Altersjahr vollendet hat und die Ehe mindestens fünf Jahre gedauert hat.

Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird anstelle der Rente eine einmalige Kapitalabfindung ausbezahlt. Je nach Vorsorgeplan liegt die Verwitwetenrente zwischen 20 und 50 Prozent des versicherten Lohnes. Die Verwitwetenrente erlischt im Todesfall oder bei erneuter Heirat des Rentenbezügers.

Waisenrente/Vollwaisenrente

Kinder der verstorbenen versicherten Person erhalten eine Waisenrente bis zum 18. Geburtstag, bei Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit bis längstens zum 25. Altersjahr.

  • Die Rente beträgt je nach Vorsorgeplan zwischen 6 bis 10 Prozent des versicherten Lohnes.
  • Bei Vollwaisen (Kinder, die beide Elternteile verloren haben) wird die Waisenrente verdoppelt.

Todesfallkapital

Verstirbt eine aktiv versicherte Person vor dem Altersrentenbeginn, kann zusätzlich ein Todesfallkapital ausgerichtet werden, sofern keine Rentenleistungen (z. B. Verwitweten- oder Kinderrenten) zum Tragen kommen oder ein Restbetrag offenbleibt. Das Todesfallkapital entspricht dem im Zeitpunkt des Todes angesammelten Altersguthabens abzüglich des Barwertes zur Finanzierung allfälliger Verwitwetenrenten.

Was tun im Todesfall?

Bitte melden Sie uns den Todesfall so rasch wie möglich. Wir unterstützen Angehörige in der Abwicklung der Formalitäten und bei der Auszahlung der Ansprüche.