Fragen zu Ihren Leistungen?
Ich helfe Ihnen gerne.
Raphael Bartholdi
Alters- und Risikoleistungen, Social Media, Interne Kontrollstelle
Vorsorge für den Ernstfall – finanzielle Sicherheit für Ihre Angehörigen
Der Tod eines geliebten Menschen ist ein schwerer Verlust. In dieser schwierigen Zeit sorgt die berufliche Vorsorge der Stiftung Sozialfonds dafür, dass die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen gewährleistet ist.
Wenn eine aktiv versicherte Person vor dem Altersrentenbeginn verstirbt, haben Ehepartner/in, Kinder und unter bestimmten Voraussetzungen weitere Angehörige Anspruch auf folgende Leistungen.
Die/der Ehepartner/in oder eingetragene Partner/in der verstorbenen versicherten Person hat Anspruch auf eine Verwitwetenrente, wenn:
Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird anstelle der Rente eine einmalige Kapitalabfindung ausbezahlt. Je nach Vorsorgeplan liegt die Verwitwetenrente zwischen 20 und 50 Prozent des versicherten Lohnes. Die Verwitwetenrente erlischt im Todesfall oder bei erneuter Heirat des Rentenbezügers.
Kinder der verstorbenen versicherten Person erhalten eine Waisenrente bis zum 18. Geburtstag, bei Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit bis längstens zum 25. Altersjahr.
Verstirbt eine aktiv versicherte Person vor dem Altersrentenbeginn, kann zusätzlich ein Todesfallkapital ausgerichtet werden, sofern keine Rentenleistungen (z. B. Verwitweten- oder Kinderrenten) zum Tragen kommen oder ein Restbetrag offenbleibt. Das Todesfallkapital entspricht dem im Zeitpunkt des Todes angesammelten Altersguthabens abzüglich des Barwertes zur Finanzierung allfälliger Verwitwetenrenten.
Bitte melden Sie uns den Todesfall so rasch wie möglich. Wir unterstützen Angehörige in der Abwicklung der Formalitäten und bei der Auszahlung der Ansprüche.