Herzlich willkommen bei der Stiftung Sozialfonds.
Mit Ihrem Stellenantritt bei einem unserer angeschlossenen Betriebe werden Sie Teil unserer Pensionskasse. Wir heissen Sie als versicherte Person herzlich bei uns willkommen. Die Stiftung Sozialfonds bietet Ihnen eine sichere und verlässliche Vorsorgelösung für das Alter, bei Invalidität oder im Todesfall.

Überweisung der Freizügigkeitsleistung

Sie waren bereits bei einer Pensionskasse versichert und haben ein Freizügigkeitsguthaben angespart? Dann muss dieses nun an die Stiftung Sozialfonds überwiesen werden. Einen Einzahlungsschein bekommen Sie von uns bei Ihrem Eintritt, zudem finden Sie diesen im unteren Teil dieser Seite zum Download. Dadurch wird garantiert, dass Ihre bisherige Vorsorge korrekt in Ihre neue Pensionskassenlösung eingebunden wird.

Ab wann bin ich versichert?

Sie sind in der Pensionskasse versichert, wenn:

  • Ihr Jahreslohn CHF 14'700.00 (Stand 2025) übersteigt (Eintrittsschwelle gemäss BPVG), und
  • Sie das 17. Altersjahr vollendet haben – dann beginnt die Absicherung gegen die Risiken «Tod» und «Invalidität».
  • Ab dem 1. Januar nach dem 19. Geburtstag beginnt zudem der Sparprozess für Ihre Altersrente.

Diese Regelung stellt sicher, dass Sie ab dem ersten Tag gut abgesichert sind – abgestimmt auf Ihre Lebensphase und Bedürfnisse.